Stundensatz 


€25




~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Rechnungsstellung und Zahlungsfrist



Nach jedem Termin stelle ich eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von fünf (5) Tagen aus.
Die Zahlung kann per Überweisung oder in bar erfolgen.



Verzugsgebühr bei verspäteter Zahlung


Bei Zahlungsverzug wird ab dem ersten Kalendertag nach Ablauf der Frist eine Verzugsgebühr von €5 pro Tag berechnet.

Die Berechnung erfolgt täglich und inklusive Wochenenden, ohne Ausnahmen.

Der fällige Betrag wird automatisch auf der nächsten Rechnung ausgewiesen.


Sonderregelung für den Fall, dass der letzte Tag der Frist auf einen Freitag, Samstag oder Sonntag fällt:


Fällt der letzte Tag auf einen Freitag:

Zahlung am Montag → 1 Tag Verzug

Zahlung am Dienstag → 4 Tage Verzug (Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag)


Fällt der letzte Tag auf einen Samstag:

Zahlung am Montag → kein Verzug

Zahlung am Dienstag → 3 Tage Verzug (Sonntag, Montag, Dienstag)


Fällt der letzte Tag auf einen Sonntag:

Zahlung am Montag → kein Verzug

Zahlung am Dienstag → 2 Tage Verzug (Montag, Dienstag)


Ausfallgebühr bei Terminabsage


Bei Absage des Termins innerhalb der letzten 2 Tage wird eine Gebühr in Höhe von 20 % des letzten Rechnungsbetrags fällig.

In Ausnahmefällen kann ich auf die Ausfallgebühr verzichten – etwa bei akuter Krankheit oder familiären Notfällen.


Fehlende Durchführung des Termins ohne vorherige Absage


In bestimmten Fällen wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 100 % des Betrags der vorherigen Rechnung erhoben – insbesondere im folgenden Situationen:


-wenn keine Absage erfolgt, der Termin aber dennoch nicht stattfindet,


-wenn die Arbeit nicht durchgeführt werden kann, weil Reinigungsmaterialien deutlich fehlen oder nicht verwendbar sind, und zwar in einem Maß, das eine gewohnte und vollständige Durchführung der Arbeit unmöglich macht.



-wenn ich zum Termin erscheine, aber aus Gründen, die nicht in meiner Verantwortung liegen, nicht arbeiten kann.



*Diese Regelung gilt nicht bei vorheriger Absage – auch wenn sie kurzfristig erfolgt. 


---

Sonderregelung bei Erst- und Einmalterminen  

Wenn es sich um einen Erstkontakt oder um einen einmaligen Termin handelt –  
also um eine Zusammenarbeit ohne vorherige Rechnung –  
werden die Ausfallgebühren prozentual auf Basis eines pauschalen Arbeitswerts von 2,5 Stunden berechnet. 


---

Natürlich ist es immer am besten für alle, wenn eine Absage so früh wie möglich mitgeteilt wird.